Hilflosenentschädigung beantragen in Zürich, die praktische Checkliste für AHV und IV

Auszug

Wer im Alltag regelmässig Hilfe braucht, kann in Zürich eine Hilflosenentschädigung beantragen. Diese Checkliste zeigt dir klar, welche Voraussetzungen gelten, welche Beträge 2026 möglich sind und wie du den Antrag sauber einreichst.

Split-Screen Bild mit türkiser Checkliste-Fläche und einer Pflegefachperson in türkisfarbenem Shirt, die mit einer älteren Person in Zürich Antragsunterlagen durchgeht.

Warum sich ein Antrag oft lohnt

Wenn Ankleiden, Körperpflege oder Essen ohne Unterstützung schwierig werden, entstehen schnell laufende Kosten. Die Hilflosenentschädigung hilft, diese Belastung abzufedern. Sie ist keine Rückerstattung einzelner Rechnungen, sondern eine monatliche Pauschale. Genau deshalb ist ein gut vorbereiteter Antrag so wichtig, weil die Abklärungen stark davon leben, wie klar der Hilfebedarf beschrieben ist.

In Zürich läuft die Anmeldung über die IV-Stelle im Wohnsitzkanton, in der Praxis meist über die SVA Zürich. Je nach Lebenssituation fällt die Leistung unter die IV oder unter die AHV. Damit du nichts vergisst, findest du hier eine Checkliste, die sich in der Praxis bewährt und die wir bei SwissCare Züri auch in der Beratung nutzen.

Schritt 1 Klären ob IV oder AHV zuständig ist

Für viele Menschen beginnt die Unsicherheit bereits bei der Frage, ob die Hilflosenentschädigung über die IV oder über die AHV läuft. Grob gilt, dass die IV zuständig ist, wenn du noch nicht im AHV-Referenzalter bist. Die AHV ist zuständig, wenn du eine AHV-Rente beziehst oder Ergänzungsleistungen erhältst. Bei Erreichen des AHV-Referenzalters gibt es eine Besitzstandgarantie, damit der Betrag mindestens so hoch bleibt wie bisher.

Wenn du dir nicht sicher bist, lohnt sich ein kurzer Abgleich vor dem Antrag. Ein sauberer Start spart Zeit, weil die Abklärungsstelle gleich den richtigen Rahmen anwendet.

Schritt 2 Prüfen ob die wichtigsten Voraussetzungen erfüllt sind

Damit ein Antrag nicht unnötig verzögert wird, lohnt sich ein ehrlicher Vorabcheck. Entscheidend ist nicht nur die Diagnose, sondern der konkrete Hilfebedarf im Alltag. Häufig wird unterschätzt, dass auch Anleiten, Erinnern und Überwachen relevant sein kann, wenn es ohne diese Unterstützung nicht sicher geht.

Voraussetzungen bei der IV

  • Du brauchst Hilfe bei mindestens zwei Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Essen oder Körperpflege.

  • Die Hilfe hat im Durchschnitt eine Intensität von mindestens 2 Stunden pro Woche.

  • Es kann auch ein Überwachungsbedürfnis zählen, wenn sonst eine ernsthafte Gefährdung besteht.

  • Die Situation besteht während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch.

  • Du hast Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz.

Voraussetzungen bei der AHV

  • Du beziehst eine AHV-Rente oder Ergänzungsleistungen.

  • Der Pflege- und Betreuungsbedarf besteht seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen.

  • Du hast Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz.

  • Die Anmeldung erfolgt bei der IV-Stelle im Wohnsitzkanton, in Zürich über die SVA Zürich.

Bei ausländischen Staatsangehörigen aus Nichtvertragsstaaten gelten zusätzliche Bedingungen. In der Praxis kann dies bedeuten, dass bei Eintritt der Hilflosigkeit eine Mindestdauer an Beitragsjahren oder eine lange Aufenthaltsdauer relevant wird. Wenn das auf dich zutrifft, lohnt sich vorab eine kurze Klärung, damit die Unterlagen vollständig sind.

Schritt 3 Den Grad der Hilflosigkeit grob einordnen

Die Hilflosenentschädigung wird typischerweise in leicht, mittel oder schwer eingeteilt. Für den Antrag musst du nicht selbst den Grad festlegen, aber eine grobe Selbsteinschätzung hilft, den Hilfebedarf strukturiert zu beschreiben. Schreib dir für eine Woche auf, wobei du Hilfe brauchst, wie oft das vorkommt und wie lange es jeweils dauert. Das klingt simpel, wird aber in Abklärungen oft zum entscheidenden Detail, weil es die Regelmässigkeit sichtbar macht.

Schritt 4 Die möglichen Beträge kennen, damit du realistisch planen kannst

Die monatliche Höhe hängt davon ab, ob die Leistung über IV oder AHV läuft und ob du zu Hause lebst oder in einer kollektiven Wohnform mit Leitung und Personal. Auch eine betreute WG kann darunterfallen. Für viele Familien ist diese Unterscheidung wichtig, weil sich die Beträge deutlich unterscheiden.

Beträge Hilflosenentschädigung IV ab 1. Januar 2026

  • Zu Hause bei leicht 504 Fr. pro Monat, bei mittel 1'260 Fr. pro Monat, bei schwer 2'016 Fr. pro Monat

  • Im Heim bei leicht 126 Fr. pro Monat, bei mittel 315 Fr. pro Monat, bei schwer 504 Fr. pro Monat

Beträge Hilflosenentschädigung AHV ab 1. Januar 2026

  • Zu Hause bei leicht 252 Fr. pro Monat, bei mittel 630 Fr. pro Monat, bei schwer 1'008 Fr. pro Monat

Wenn du zu Hause unterstützt wirst, kann sich die Entschädigung direkt auf die Möglichkeit auswirken, zusätzliche Betreuung einzukaufen oder Angehörige zu entlasten. Wer bereits Leistungen über eine Spitex Zürich oder eine private Pflegeorganisation nutzt, kann die Entschädigung oft als finanziellen Baustein einplanen.

Schritt 5 Unterlagen vorbereiten, damit die Abklärung flüssig läuft

Ein Antrag scheitert selten an der Anspruchslage, sondern häufiger an Lücken in der Dokumentation. Ziel ist, dass die Abklärungsstelle schnell versteht, wie der Alltag konkret aussieht.

  • Ärztliche Unterlagen mit Diagnosen, Verlauf und Einschränkungen, möglichst aktuell

  • Medikamentenliste und relevante Therapieberichte

  • Pflege- oder Betreuungsdokumentation falls vorhanden, zum Beispiel von Spitex oder Tagesstruktur

  • Alltagsprotokoll mit Situationen, Aufwand und Häufigkeit über mehrere Tage

  • Kontaktliste mit behandelnden Stellen und Bezugspersonen

Schritt 6 Das richtige Formular nutzen und korrekt einreichen

Für die AHV ist das Formular 009.002 relevant, wenn es um die Anmeldung zur Hilflosenentschädigung AHV geht. In Zürich erfolgt die Einreichung bei der IV-Stelle im Wohnsitzkanton, in der Praxis über die SVA Zürich. Für die IV gibt es ebenfalls entsprechende Anmeldewege über die SVA. Wenn Minderjährige betroffen sind, gelten je nach Situation Tagespauschalen, was eine etwas andere Logik in der Leistungsausgestaltung mit sich bringt.

Wichtig ist, dass du das Formular vollständig ausfüllst und die Unterlagen sauber beilegst. Wenn du unsicher bist, ob du etwas weglassen oder ergänzen sollst, gilt eine einfache Regel. Lieber kurz und konkret beschreiben als elegant formulieren. Die Abklärungsstelle sucht nach Alltagstatsachen und nicht nach perfekten Sätzen.

Schritt 7 Den Zeitpunkt im Blick behalten wegen Rückwirkung und Anspruchsbeginn

Viele verlieren Geld, weil sie zu spät anmelden. Der Anspruch entsteht bei der IV, wenn die Voraussetzungen während eines Jahres erfüllt sind. Bei der AHV entsteht der Anspruch nach 6 Monaten ununterbrochenem Pflege- und Betreuungsbedarf. Gleichzeitig ist eine Rückwirkung grundsätzlich nur bis maximal 12 Monate vor Anmeldung möglich. Bei verspäteter Anmeldung kann die Auszahlung sogar erst ab dem Monat der Anmeldung laufen, ausser die IV-Stelle hätte den Anspruch früher erkennen müssen.

Wenn du heute bereits regelmässig Hilfe brauchst und absehen kannst, dass das nicht rasch besser wird, lohnt sich eine frühe Anmeldung. Das nimmt Druck raus und verhindert, dass die Zeit einfach verstreicht.

Schritt 8 So läuft die Abklärung ab und so bereitest du dich vor

Nach dem Antrag folgt meist eine Abklärung, teilweise zu Hause. Dabei wird angeschaut, wie selbständig du die Lebensverrichtungen bewältigst und wo du Unterstützung brauchst. Es hilft, wenn eine vertraute Person dabei ist, die den Alltag gut kennt. Nicht um etwas zu dramatisieren, sondern um das Bild vollständig zu machen. Viele Betroffene sind stolz und sagen aus Gewohnheit, dass es schon geht. Später merkt man, dass genau diese Sätze den Bedarf ungewollt klein wirken lassen.

Gute Vorbereitung bedeutet, dass du Beispiele nennst. Du zeigst, wie das Aufstehen klappt, wie sicher Transfers sind, wie das Duschen gelingt und ob es eine Überwachung braucht, etwa wegen Sturzrisiko oder Verwirrtheit. Wenn du Hilfsmittel nutzt, erwähne sie und erkläre, ob trotzdem Unterstützung nötig ist.

Schritt 9 Veränderungen melden, weil Erhöhungen möglich sind

Hilflosigkeit kann sich verändern. Wenn sich der Bedarf erhöht und diese Erhöhung drei Monate andauert, kann die Entschädigung angepasst werden. Die Erhöhung gilt frühestens ab dem ersten Tag des zweiten folgenden Monats. Umgekehrt kann auch eine Verminderung eintreten. Wichtig ist, dass es in der Regel keine rückwirkende Kürzung gibt, solange keine Meldepflicht verletzt wurde. Darum lohnt sich eine kurze Notiz, wenn sich der Zustand klar verändert, und eine zeitnahe Meldung an die zuständige Stelle.

Schritt 10 Häufige Fehler, die du leicht vermeiden kannst

  • Zu spät anmelden und dadurch Rückwirkung verlieren

  • Hilfebedarf zu allgemein beschreiben statt konkrete Situationen zu schildern

  • Überwachung nicht erwähnen obwohl ohne Aufsicht ein echtes Risiko besteht

  • Unterlagen fehlen und es kommt zu Rückfragen und Verzögerungen

  • Wohnform falsch einschätzen obwohl eine betreute WG als Heim gelten kann

Quellen

Wenn du willst, begleitet dich SwissCare Züri Schritt für Schritt beim Antrag, damit dein Hilfebedarf klar dokumentiert ist und du die Entschädigung bekommst, die dir zusteht.

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